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Arztbesuche

Mit PEDI fahr'n Sie gut

Sie haben einen Termin beim Hausarzt oder in einer Facharztpraxis und möchten gern hingefahren und danach auch wieder abgeholt werden? Gern übernehme ich diese Fahrt. Bitte melden Sie den Termin rechtzeitig an.

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Achtung, seit dem 01.01.2019 ist das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG in Kraft. Für pflegebedürftige, behinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen gelten neue Regelungen für Fahrten mit einem Taxi/ Mietwagen zum Arzt.

Für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung muss zukünftig keine separate Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden. Mit der ärztlichen Verordnung (Transportschein) gelten die Fahrten als genehmigt, sofern eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt

 

1. ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“,
2. eine Einstufung gemäß § 15 des Elften Buches in den Pflegegrad 3, 4 oder 5, bei Einstufung in den Pflegegrad 3 zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität, oder       
3. bis zum 31. Dezember 2016 eine Einstufung in die Pflegestufe 2 gemäß § 15 des Elften Buches in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung und seit dem 1. Januar 2017 mindestens eine Einstufung in den Pflegegrad 3.

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