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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§1 Allgemeines

 

Für die Geschäftsbeziehung zwischen PEDI-Transporte und dem Kunden, der von PEDI-Transporte Dienstleistungen in der Personen- und Güterbeförderung in Anspruch nimmt, gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen von PEDI-Transporte vorhanden und in den Fahrzeugen von PEDI-Transporte zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn PEDI-Transporte sie schriftlich akzeptiert hat.

 

 

§2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag

 

PEDI-Transporte nimmt Bestellungen für Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen entgegen. Es gilt stets die aktuelle Fassung der AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Jede Bestellung ist verbindlich. Bitte beachten Sie, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag entsteht. PEDI-Transporte verpflichtet sich, jeden angenommenen Fahrauftrag zu den jeweils aktuellen AGB auszuführen. Zu einem Vertragsabschluss kommt es generell, wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird oder wenn PEDI-Transporte diesen Auftrag mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online im Voraus bestätigt hat. Der Kunde hat das Recht durch frühzeitige Bekanntgabe, vom Vertrag zurückzutreten. PEDI-Transporte behält sich vor, bei Rücktritt vom Vertrag individuell über Ausfallentschädigungszahlungen (Stornogebühren) zu entscheiden. Die maximale Höhe der Stornogebühren beträgt 60% des Rechnungsbetrages und wird in der Regel fällig bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb 48 Std. vor Ausführungsbeginn des Fahrauftrages.

 

 

§3 Geltungsbereich-Vertragsgegenstand

 

PEDI-Transporte nimmt Aufträge zur Beförderung von Gütern entgegen und führt diese selbst aus. Gegenstand eines Transportauftrages ist die Abholung und Ablieferung der zu befördernden Güter an den Empfänger oder einer empfangsberechtigten dritten Person wobei keine Verpflichtung besteht, die Empfangsberechtigung zu überprüfen. Diese AGB gelten für jeden Transportauftrag nach Maßgabe des zwischen PEDI-Transporte und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags. Mit der Bestellung des Transportunternehmens erteilt der Kunde einen Transportauftrag an PEDI-Transporte. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine Bestellung zu einer bestimmten Zeit zu einem bestimmten Ort erfolgt, dabei ist es unerheblich ob dies mündlich, fernmündlich oder schriftlich (Fax, Email oder Post) erfolgt. Ein Beförderungsvertrag kommt auch mit der Übergabe des Transportgutes durch den Auftraggeber und der Übernahme in die Obhut von PEDI-Transporte zustande. Mit der Übergabe des Transportgutes an den Empfänger ist der Auftrag erfüllt.

 

 

§3.1 Mietwagen

 

Für die Personenbeförderung durch PEDI-Transporte mit einem Mietwagen gelten grundsätzlich und ausschließlich die Bestimmungen des §49, Abs. 4 PBefG

 

 

§4 Leistungen

 

Durch PEDI-Transporte werden alle Güter, die sich für den Transport mit einem Kraftfahrzeug von bis zu 3,5t zulässigem Gesamtgewicht eignen und welches der Transportunternehmer bestimmt, befördert. Vom Transport werden temperaturgeführte Güter, leicht verderbliche Lebensmittel, Tiere sowie Gefahrgut lt. GGVS/ADR ausgeschlossen. Auf eigene Gefahr kann der Auftraggeber und eine weitere Person im Transportfahrzeug mitfahren. Das Transportunternehmen verpflichtet sich, den angeforderten Transport sofort, schnellstmöglich bzw. zum vereinbarten Termin, sorgsam und zuverlässig zum vereinbarten Preis durchzuführen. Der Transport findet gemäß HGB §407 statt. Der Transport wird durch das Transportunternehmen selbst durchgeführt.

 

 

§4.1 Beladung / Entladung

 

Die Be-und Entladung des Fahrzeuges erfolgt generell durch den vom Auftraggeber bestimmten Verlader und deren Helfer bzw. Empfänger und deren Helfer. Eine Mithilfe des Transportunternehmens bei Be-und Entladung sowie bei eventuell anfallenden Montagearbeiten erfolgt nur nach vorheriger eindeutiger Absprache mit dem Auftraggeber und gegen zusätzliche Vergütung.

 

 

§5 Fälligkeit der Zahlung

 

Die Zahlung hat generell nach Beladung bzw. Entladung des Fahrzeugs in bar an den Fahrer zu erfolgen. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Quittung / Rechnung für die erbrachte und bezahlte Leistung vom Fahrer. Eine Zahlung auf Rechnung / per Überweisung erfolgt allein bei Kunden mit Mehrfachbuchungen oder unter besonderen Umständen.

 

 

§6 Haftung/Haftungsausschluss

 

Abs. 1 für Gütertransporte

 

PEDI-Transporte haftet innerhalb Deutschlands nach HGB. Zur Sorgfaltspflicht des Auftraggebers gehört: Empfindliche Güter müssen sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesichert in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung vom Auftraggeber verpackt werden. Eine Kontrolle der fachgerechten Sicherung übernimmt der Fahrer vor Beladung des Fahrzeuges, jedoch nicht zwingend. Weiterhin sind diese Güter gesondert zu kennzeichnen, da sonst keine Haftung dafür übernommen werden kann. Der Höchstbetrag der Entschädigung nach HGB ist für Verlust, Teilverlust, Beschädigung oder Teilbeschädigung auf einen Betrag von 8,33SZR (ca.9,50€) pro Kilogramm begrenzt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Ausführung der vertraglich zugesicherten Leistungen kann durch das Eintreten höherer Gewalt verhindert oder beeinflusst werden. Als höhere Gewalt gilt jedes Ereignis gemäß § 428 HGB. Dafür und für fehlende bzw. mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung kann der Fuhrunternehmer nicht haftbar gemacht werden. (§ 427).

 

Abs. 2 für Personenbeförderung

 

Für die Folgen von Verspätungen durch hohe Verkehrsdichte, Staus, Unfall, technischen KFZ-Ausfall oder höherer Gewalt (z.B. Blitzeis, Nebel, Überschwemmung u.ä.) und Verzögerungen, die der Kunde zu verantworten hat, haftet PEDI-Transporte nicht. PEDI-Transporte haftet weiterhin nicht für verpasste Flüge oder Anschlussfahrten, die sich aufgrund vorgenannter Umstände und unvorhersehbaren Ereignissen ergeben. PEDI-Transporte beteiligt sich bei einem Fahrzeugausfall auf der Fahrt zum Flughafen mit maximal 100,00€ an den Kosten für ein Taxi zur Weiterfahrt.

Sollte es kurzfristig wegen höherer Gewalt oder plötzlicher Krankheit des Unternehmers zum Ausfall des Fahrdienstes kommen, bemüht sich dieser um einen Ersatzdienstleister, der seine Leistungen auf eigene Rechnung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. 

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Stand 1.Juni 2018

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